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Aktuelles

Landesentwicklungsplan

Am 15.05.2019 waren wir zur Anhörung zum LEP eingeladen. Hier konnten wir die Gelegenheit nutzen, uns für einen geringeren Flächenverbrauch und sinnvollen Naturschutz auszusprechen. Ebenfalls konnten wir die Politiker dafür sensibilisieren, Kalamitätsflächen im Wald in waldreichen Regionen grundsätzlich für die Nutzung von WEA zugängig zu machen. Jetzt bemühen wir uns, diese Änderung auch noch in den LEP einfügen zu lassen. Auch der Nationalpark Senne wurde insbesondere vom BUND thematisiert. Hier konnten wir darlegen, dass die Bevölkerung vor Ort gerade nicht hinter dem Nationalpark steht. Weitere Themen waren der Rohstoffabbau und die Erneuerbaren Energien, zu denen wir aber nicht befragt wurden.

Stellungnahme zum LEP vom 08.05.2019
Stellungnahme zum LEP vom 12.07.2018

Denkmalschutzgesetz

Am 15.03.2019 waren wir zur Anhörung „Starke Denkmalpflege – starke Heimat! Eigentümer beim Erhalt und der Nutzung von Denkmälern unterstützen“ eingeladen. Neben uns waren lediglich Haus und Grund und der LEE als Vertreter der Eigentümer geladen. Die restlichen 14 Teilnehmer kamen aus dem öffentlichen oder halb-öffentlichen (Architektenkammer, Universität, Kirchen) Bereich. In den mehr als 2,5 Stunden wurde daher viel über Verfahren gesprochen und wenig über konkrete Probleme. Die Landesämter und Behörden waren sich untereinander nicht einig, wer welche Aufgaben tragen sollte, sie waren sich allerdings sehr einig, dass alle ihre Entscheidungen am Ende im Einvernehmen mit den Eigentümern erfolgten. Wir haben in einem Schreiben noch einmal auf konkrete Punkte hingewiesen, bei denen es zu Problemen mit den Eigentümern gekommen ist und dies an die beteiligten Parteivertreter gesandt.

Stellungnahme zum Denkmalschutzgesetz vom 07.03.2019

Regionalplan Ruhr

Neben den Regionalplänen der Bezirksregierungen erarbeitet nun auch der Regionalverband Ruhr einen Regionalplan Ruhr. Das Verbandsgebiet umfasst das gesamte Ruhrgebiet und wird in diesem Gebiet die Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster ablösen. Wir hatten die Möglichkeit, bis zum 27.02.2019 eine Stellungnahme abzugeben und haben diese genutzt.  Weitere Informationen zum Regionalplan finden Sie unter

https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/regionalplanung/regionalplan-ruhr.html

Stellungnahme zum Regionalplan Ruhr vom 12.02.2019

Glyphosat

Zum Thema Glyphosat stellen wir Ihnen hier ein Argumentarium zur Verfügung, das Sie im Bedarfsfall gerne verwenden können.

Argumentarium zu Glyphosat

Landesnaturschutzgesetz

Bereits der neue Name verdeutlicht die Richtung, in die das Gesetz geht. Es steht der Naturschutz und nicht die Landschaft im Fokus des Gesetzes. Insbesondere die Stärkung der Mitwirkungsrechte von Naturschutzverbänden und des Naturschutzbeirates halten wir für zu weitgehend. Diese hemmen jegliche Entwicklung im Ländlichen Raum. Auch das Vorkaufsrecht muss auf die Grenzen des Vorkaufsrechts im BNatSchG reduziert werden. Wir sprechen uns gegen Wildnisentwicklungsgebiete als gesetzliche Schutzgebiete aus. Die Schaffung einer neuen Schutzkategorie, die nur für Landesflächen gelten soll und zudem für Flächen, die noch gar nicht schützenswert sind, widerspricht jeglicher gesetzlicher Grundlage. Ebenfalls sprechen wir uns gegen das Belassen von „dickstämmigem“ Totholz im Wald aus. Hierbei handelt es sich zum einen um eine unbestimmte Regelung und zum anderen um einen nicht gerechtfertigten Eingriff ins Eigentum. Auch wenden wir uns gegen die Ausweitung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope, hier ist vor allem die Streuobstwiese zu streichen, zudem wenden wir uns gegen die Erweiterung des Biotopverbundes auf 15 % der Landesfläche. Beide Regelungen entbehren eine sachliche Notwendigkeit. Wir haben zum LNatSchG Stellungnahmen abgegeben und auch an der Anhörung teilgenommen. Zudem haben wir zusammen mit dem Aktionsbündnis Ländlicher Raum neun Kernkritikpunkte zusammengefasst.

Stellungnahme zum LNatSchG vom 20.02.2019
Stellungnahme zum LNatSchG vom 19.05.2016
Kernkritikpunkte Aktionsbündnis Ländlicher Raum

Landesjagdgesetz

Am 28.05.2015 ist das neue ökologische Jagdgesetz in Kraft getreten. Neben einigen Freiheiten wie z.B. in der Rehwildbejagung müssen wir in der Jagdausübung mit vielen neuen Beschränkungen und bürokratischen Auflagen leben. Es gibt noch viele Ungereimtheiten in der Umsetzung, die noch geklärt werden müssen. So ist die Handhabung des Gebotes ab 2016 nur noch bleifreie Büchsenmunition zu nutzen und die Handhabung des Schießnachweises noch offen. Wir hoffen hier kurzfristig auf eine einheitliche Bundesregelung und entsprechende Anpassung in NRW. Zum Landesjagdgesetz haben wir  umfangreiche Stellungnahmen abgegeben und auch an der Anhörung teilgenommen.

Stellungnahme zum LJG vom 05.06.2018
Stellungnahme zum LJG vom 13.01.2015

Wahlprüfsteine 2017

Zur Landtagswahl 2017 haben wir Wahlprüfsteine an die vier „großen“ Parteien in unserem Land verschickt.

Die Wahlprüfsteine waren auch Grundlage der Podiumsdiskussion, die am 07. Februar auf Schloss Linnep in Ratingen im Anschluss an unsere Jahresmitgliederversammlung stattgefunden hat. Hierzu konnten wir die agrarpolitischen Sprecher von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gewinnen.

Wahlprüfsteine 2017

Windenergieerlass

Am 04.11.2015 wurde der Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) in einem gemeinsamen Runderlass von MKULNV, Bauministerium und Staatskanzlei veröffentlicht. Wir hatten die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben, von der wir Gebrauch gemacht haben. Der WEA-Erlass soll in erster Linie die Bewilligungspraxis vereinheitlichen und vereinfachen. Positiv ist, dass die Höhenbegrenzungen fallen sollen und die „Verhinderungsplanung“ der Kommunen erschwert wird, sowie die bevorzugte Planung von Anlagen entlang von Infrastrukturtrassen. Ebenfalls positiv ist, dass die zu leistende Sicherheit auf 6,5 % der Gesamtinvestitionskosten festgelegt wird. Dies erspart dem Flächeneigentümer die Diskussion mit Banken und Projektierern.

Stellungnahme zum Windenergieerlass vom 19.10.2017
Stellungnahme zum Windenergieerlass vom 26.06.2015

Regionalplan

Am 17.08.2016 haben wir den überarbeiteten Entwurf des Regionalplans Düsseldorf übersandt bekommen und durften bis zum 17.10.2016 im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens erneut eine Stellungnahme abgeben. Es besteht generell die Sorge, dass bereits in Regionalplänen parzellenscharf Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) ausgewiesen werden und diese dann in der jeweils untergeordneten Ebene 1:1 als Naturschutzgebiete übernommen werden.

Stellungnahme zum Regionalplan vom 14.10.2016
Stellungnahme zum Regionalplan vom 31.03.2015

Landeswassergesetz

Am 06.07.2016 wurde das Landeswassergesetz NRW beschlossen. Im Gesetz soll nun die oberste Wasserbehörde ermächtigt werden, landeseinheitlich durch Rechtsverordnung Regelungen für Trinkwasserschutzgebiete aufzustellen. Dies war laut MKULNV notwendig, da die Regelungen landesweit stark voneinander abwichen, nimmt aber die Möglichkeit, Regelungen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Um die Umsetzung der WRRL zu gewährleisten, wurde ein Vorkaufsrecht aufgenommen. Das Recht soll es erleichtern, die für Maßnahmen erforderlichen Flächen zu erwerben. Dieses Vorkaufsrecht bezieht sich auf Grundstücke, auf denen sich oberirdische Gewässer befinden oder auf denen Maßnahmen der Gewässerentwicklung festgelegt sind und unbebaute Grundstücke, die an Gewässer angrenzen oder auf denen sich ein Überschwemmungsgebiet befindet. Bei der Umlage des Unterhaltungsaufwandes soll lediglich zwischen versiegelten (90 %) und nicht versiegelten Flächen (10 %) unterschieden werden. Hier haben unsere Bemühungen, eine Privilegierung der Waldflächen zumindest als „Kann“-Vorschrift in das Gesetz aufzunehmen leider nicht zum Erfolg geführt. Schließlich soll entlang von mit Nährstoffen und Pflanzenschutz belasteten Gewässern ab 2022 in einem fünf Meter breiten Streifen ein Ackerbauverbot gelten. Allerdings können auf ebenen Flächen im Wesentlichen Biobetriebe auf Antrag von dieser Vorgabe befreit werden. Zudem kann die Untere Wasserbehörde bei Umsetzung anderer Vorgaben mit gleicher Zielerfüllung von einem Ackerbauverbot absehen.

Stellungnahme zum LWG vom 08.09.2015

Familienbetriebe Land und Forst NRW

Oststraße 162
40210 Düsseldorf

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  info@fablf-nrw.de

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

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von 09:00 bis 14:00 Uhr

 

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